Im Krisenjahr 2020 hat sich die COVID-19-Pandemie schnell auch in der Rechtsprechung niedergeschlagen und für zahlreiche Entscheidungen u. a. zur Pfändbarkeit der Soforthilfen gesorgt. Der Bundesgerichtshof hat in zwei wichtigen Entscheidungen weitere Vorgaben zum praxisrelevanten § 850c Abs. 4 ZPO gemacht, und das AG Bochum hat zu einem auch in der Anwendung der Insolvenzgerichte umstrittenen Abwicklungsproblem des § 300 InsO entschieden. Zur erforderlichen Dauer der Verwahrung schuldnerischer Akten durch Schuldnerberatungsstellen und Rechtsanwälte hat der IX. Senat des BGH eine Klärung gebracht. Auch Forderungen gegen den Schuldner aus vorsätzlich unerlaubtem Handeln haben den Bundesgerichtshof beschäftigt. Schließlich ist auch das BVerfG tief in die Materie der Insolvenzverfahren der natürlichen Personen eingestiegen und hat die Entscheidung eines Beschwerdegerichts zu § 305 InsO aufgehoben. Dieser Aufsatz setzt den Bericht vom November letzten Jahres fort (
ZVI 2019, 443) und möchte wichtige Schwerpunkte der Rechtsprechung im Jahr 2020 aufzeigen. Ein vollständiger Überblick darf nicht erwartet werden.