ZVI 2009, Sonderheft, S. 37

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009AufsätzeElisabeth Herrmann-Otto* / Nathalie Bissen** / Christian Rollinger**

Schuldner/Gläubigerbeziehungen im römischen Senatorenstand

Die prächtigen Ruinen der römischen Zivilisation, die uns erhalten sind, künden noch heute von ungeheuren Reichtümern, von Palästen und Tempeln, die mit Tributzahlungen und Schätzen aus den Provinzen des Römischen Reiches erbaut wurden. Die umfangreichen und luxuriös ausgestatteten Villen, die durch das Desaster des Vesuv-Ausbruchs im Jahr 79 n. Chr. fast vollständig erhalten blieben, liefern darüber hinaus Zeugnis für den Reichtum nicht nur des Gemeinwesens, sondern auch seiner Führungselite. Sicherlich konnten die großen Persönlichkeiten der römischen Geschichte, Feldherren und Staatsmänner wie Pompeius, der den Osten eroberte, Caesar, Crassus oder Lucullus, dessen Reichtum und vornehme Lebensweise sprichwörtlich wurden, sich über Geldmangel nicht beklagen. Und doch: Caesar entstammte einem altehrwürdigen aber verarmten Adelsgeschlecht und begann seine Karriere unter einer drückenden Schuldenlast. Seine enormen Geldreserven erwarb er erst zu einem relativ späten Zeitpunkt seiner Laufbahn. Ebenso wie Pompeius und Lucullus profitierte er von Kriegszügen und Plünderungen. Die weitaus meisten ihrer Standesgenossen bewegten sich hingegen zeitlebens am Rande eines ständigen Prekariats: Verarmung und Verschuldung gab es durchaus auch im alten Rom und sie traf bei weitem nicht nur die „unteren“ Gesellschaftsschichten, sondern – anders, aber mit nicht weniger verheerenden Konsequenzen – auch und vor allem die Führungselite der Republik und des Kaiserreiches (100 v. Chr. – 100 n. Chr.). Die Ämter der Republik – ein anderes öffentliches Betätigungsfeld gab es nicht für Abkömmlinge senatorischer Familien, die eine politische Karriere anstrebten – waren Ehrenämter. Von ihren Inhabern wurde nicht nur erwartet, dass sie für ihren eigenen Unterhalt aufkommen konnten, sondern auch, dass sie, wenn nötig, eigenes Geld in ihrer Amtsführung zum Wohle des Staates verwendeten. Großprojekte wie die ständige In-ZVI 2009, Beilage zu Heft 12, S. 38standhaltung des Straßen- oder Aquädukten-Netzes konnten nicht durch die nur spärlich fließenden öffentlichen Gelder alleine finanziert werden. So kam es über kurz oder lang dazu, dass die privaten Vermögen der Amtsinhaber den immer wachsenden Ansprüchen und Erwartungen nicht mehr gerecht werden konnten. Den Betroffenen blieb als Ausweg die Aufnahme von Krediten. Der folgende Beitrag behandelt das römische Kreditsystem, das zum Hauptteil nicht über offizielle, staatliche oder private Institutionen abgewickelt wurde, sondern zwischen Privatpersonen als private Angelegenheiten abgeschlossen wurde, die keiner formellen Verträge bedurften. Es werden hier die ersten Ergebnisse des Projektes „I.1. – Netzwerkbildung als Reaktion auf Statusbedrohung durch Verarmung in der römischen Oberschicht“ präsentiert, das im Rahmen des Exzellenzclusters der Universitäten Trier und Mainz „Gesellschaftliche Abhängigkeiten und soziale Netzwerke“ seit 2005 gefördert wird.
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Dr. phil., Universitätsprofessorin für Alte Geschichte, Trier
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Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Trier
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Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Trier

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