ZVI 2026, 337

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2026 AufsätzeKarl Norwin Baczako*

§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO im Wandel – Anforderungen an Beratung und Prüfung, Verantwortung der bescheinigenden Personen oder Stellen und gerichtliche Prüfungsgrenzen im digitalisierten Beratungsumfeld

Zugleich Besprechung BGH v. 24. 2. 2022 – IX ZB 5/21, ZVI 2022, 189

Seit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. 2. 2022 (ZVI 2022, 189) ist geklärt, dass das Insolvenzgericht eine formal ordnungsgemäße Bescheinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht mit der Begründung zurückweisen darf, die persönliche Beratung und die eingehende Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse hätten nicht in der gebotenen Form oder Qualität stattgefunden. Damit gerät die dahinterstehende materiellrechtliche Frage in den Fokus, welche Anforderungen die Beratung und Prüfung erfüllen müssen, um § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu genügen – insbesondere im Spannungsfeld von gesetzlichem Beratungszweck, Eigenverantwortung der bescheinigenden Personen oder Stellen und digitalen Beratungsformen.
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Rechtsanwalt, Kanzlei am Stephansplatz, Hamburg

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