ZVI 2024, 328
Zur Antragsberechtigung nach § 317 InsO sowie zu deren Nachweis in der Eröffnungsinitiative
Insbesondere zum Nachweis der Erbenstellung, sofern der antragstellende Erbe über keinen Erbschein verfügt
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- *)Dr. iur., LL.M., Rechtsanwältin bei Wellensiek Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter PartGmbB, Frankfurt/M. und Köln
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