ZVI 2022, 335
Verstrickung und Entstrickung bei der Kontopfändung
Veranlasst durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Wirkung der Pfändung im Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren werden Gesetzesänderungen gefordert, die dazu führen sollen, dass die Wirkung der Verstrickung mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners entfällt. Im vorliegenden Beitrag wird dargelegt, warum solche Forderungen in die falsche Richtung gehen, und ein Gegenvorschlag unterbreitet. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und die darin zum Ausdruck kommende Interessenabwägung erfahren Zustimmung. Vorschläge zielen auf eine Verfahrensvereinfachung unter Aufrechterhaltung der Bedeutung der Verstrickung für die Rechtssicherheit der Beteiligten am Vollstreckungsverfahren.
- *
- *)Dr. iur., Rechtsanwalt, Berlin
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.