ZVI 2020, 326
Unbedingt nachbessern!
Anmerkungen zum RegE eines „Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens“
- *
- *)Ass. iur., Justiziar der Seghorn AG, Bremen
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.