ZVI 2018, 348

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2018 AufsätzeThomas Reck*

Umgang mit ausgenommenen Forderungen nach § 302 InsO

§ 302 InsO bestimmt, welche Insolvenzforderungen entgegen § 301 Abs. 1 InsO nicht der Restschuldbefreiung unterfallen. Die Wirkung tritt gleichsam spiegelbildlich zur Restschuldbefreiung ein. Mit der Regelung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Schuldner aus dem Insolvenzverfahren keinen Vorteil ziehen soll, wenn gegen ihn Ansprüche aus vorsätzlich begangenen deliktischen Forderungen, vorsätzlich vorenthaltenen Unterhaltszahlungen, Steuerstraftaten, Geldstrafen und vergleichbaren Sanktionen und Darlehen für die Begleichung der Verfahrenskosten bestehen. In diesem Beitrag wird die Frage betrachtet, inwiefern diese Bestimmungen als sach- und interessengerecht anzusehen sind.
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Assessor, Bremen

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