ZVI 2017, 331

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2017 AufsätzeChristoph Zerhusen*

Die persönliche Beratung des Schuldners gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO

Anmerkungen aus dem Blickwinkel des verletzlichen Verbrauchers

Mit dem Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens hat der Schuldner eine Bescheinigung einer zur Insolvenzberatung geeigneten Person oder Stelle vorzulegen, die die ordnungsgemäße Durchführung und das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuchs bestätigt. Das Ausstellen der Bescheinigung hat hierbei auf Grundlage einer persönlichen Beratung und eingehender Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners zu erfolgen. Ohne Vorlage einer solchen Bescheinigung kann das Verfahren nicht zulässig beantragt werden.
Uneinig sind sich Literatur und Rechtsprechung, wie persönlich diese „persönliche“ Beratung ausgestaltet sein soll. Insbesondere beim Einsatz von modernen Fernkommunikationsmitteln scheiden sich die Geister, denn hier ist fraglich, inwieweit darin noch eine seriöse, persönliche Beratung zu sehen ist. Der folgende Beitrag soll einen kurzen Überblick über den Meinungsstand geben und praktische Erfahrungen aus dem Beratungsalltag in die Bewertung der Streitfrage mit einbringen.
*
*)
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt), Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf

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