ZVI 2015, 323
Gedanken zur wirtschaftlichen Optimierung der Verfahrenskostenstundung
Nach einer Entscheidung des LG Stendal ist der Schuldner bei einem beabsichtigten Insolvenzantrag zur Bildung einer Rücklage zur Deckung der Verfahrenskosten verpflichtet. Auch wenn dem Beschluss im Ergebnis nicht zuzustimmen ist, lenkt er gleichwohl den Blick auf das bisher noch wenig beleuchtete Thema der Belastung öffentlicher Kassen durch die Verfahrenskostenstundung. Der Beitrag befasst sich mit alternativen Möglichkeiten zur Verbesserung der Einnahmesituation in diesem Bereich.
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- *)Rechtspfleger, Bremen
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