ZVI 2008, 374

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2008AufsätzeDieter Zimmermann* / Stefan Freeman**

Die Gewährleistung des Existenzminimums bei der Forderungspfändung

Eine Aktualisierung unseres Aufsatzes „Die Anhebung der Pfändungsgrenze nach § 850f Abs. 1 ab 1.1.2005 (Hartz IV)“, ZVI 2004, 655 – 661

Die Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe im Zuge von „Hartz IV“ hat sich auch auf den Schuldnerschutz bei der Forderungspfändung ausgewirkt. Eine über viele Jahre zwischen Schuldnerberatung, Vollstreckungsgerichten und Sozialämtern eingespielte Vorgehensweise bei der Erhöhung des unpfändbaren Betrags nach § 850f Abs. 1 Buchst. a ZPO musste der neuen Gesetzeslage angepasst werden. Auch bei der Festlegung des „notwendigen Unterhalts“ für den Vollstreckungsschuldner nach § 850d ZPO (bei der Pfändung wegen Unterhaltsforderung) bzw. § 850f Abs. 2 ZPO (bei der Pfändung wegen eines Schadensersatzanspruchs aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung) kommt dem individuellen Existenzminimum große praktische Bedeutung zu.
*
Dr. iur., Professor für Recht am Fachbereich Sozialarbeit/Sozialpädagogik der Ev. Fachhochschule Darmstadt, Schwerpunkt Schuldnerberatung und Straffälligenhilfe
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Schuldnerberater bei der Diakonischen Bezirksstelle Esslingen und Redaktionsmitglied des Infodienstes Schuldnerberatung

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