ZVI 2007, 455
Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes
Am 5. September 2007 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes (ZVI 2007, 484 – in diesem Heft) beschlossen. Mit diesem Gesetzentwurf soll das Recht des Kontopfändungsschutzes umfassend und grundlegend neu geregelt werden Im Januar 2007 hatte das Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf (ZVI 2007, 153) vorgelegt, der auf der Grundlage der Stellungnahmen der Landesjustizverwaltungen, der Fachkreise und Verbände überarbeitet worden ist. Der Bundesrat wird voraussichtlich in der Sitzung am 9. November 2007 seine Stellungnahme zu dem zustimmungspflichtigen Gesetzentwurf beschließen. Mit dem Inkrafttreten ist bei einem zügigen Verlauf der Beratungen im Deutschen Bundestag für Ende 2008 zu rechnen. Der Entwurf sieht in seinem Artikel 7 einen Zeitraum von sechs Monaten zwischen Verkündung im Bundesgesetzblatt und Inkrafttreten vor. Der Beitrag stellt nach einem kurzen Überblick über die früheren Reformbemühungen den Regierungsentwurf vor. Soweit der Entwurf von den Vorschlägen im Referentenentwurf vom 19. Januar 2007 abweicht, wird an den entsprechenden Stellen darauf hingewiesen.
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- Dr. iur., Bundesministerium der Justiz, Referatsleitung Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung, Berlin; der Beitrag gibt ihre persönliche Auffassung wieder.
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