Die Insolvenzstatistik ist ein wichtiges Instrument zur Verfolgung und Steuerung der wirtschaftlichen Entwicklungen. Die Politik ist auf aktuelle und verlässliche Daten in diesem Bereich angewiesen. Die Pandemie, aber auch die aktuelle Situation, die von großen wirtschaftlichen Unsicherheiten geprägt ist, verdeutlichen, wie sehr krisenbedingte Fiskalmaßnahmen Daten über das Insolvenzgeschehen benötigen. Deshalb erhebt und veröffentlicht das Statistische Bundesamt unter der Rubrik „Gewerbemeldungen und Insolvenzen“ regelmäßig entsprechende Zahlen.
Die Statistik beruht auf Meldungen der Insolvenzgerichte und -verwalter über eröffnete Verfahren und Abweisungen mangels Masse. Grundlage für die Meldungen ist das Gesetz über die Insolvenz- und Restrukturierungsstatistik (Insolvenzstatistikgesetz – InsStatG).
Aus der politischen Diskussion kommt zunehmend der Wunsch, diese Daten schneller als bisher verfügbar zu haben. Bislang werden die Daten erst mit der Entscheidung über die Eröffnung der Verfahren und bei Eröffnung im weiteren laufenden Verfahren erhoben und übermittelt. Das wird auf der Suche nach wirtschaftlichen Früherkennungsfaktoren als zu spät identifiziert. Es wird nach Wegen gesucht, früher Insolvenzdaten zur Verfügung zu haben.
So nachvollziehbar dieses Ansinnen ist, birgt es auch Risiken, die einem schnell das geflügelte Wort von Winston Churchill zur Statistik in Erinnerung bringen.