ZVI 2020, 291
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von Insolvenzinformationen durch Staat und Wirtschaftsauskunfteien unter Geltung der DSGVO
Information und Transparenz sind für Bürger und Wirtschaft unverzichtbar. Die im Wirtschaftsverkehr agierenden Akteure können nur dann kooperative Vertragsparteien wählen, wenn sie auch wissen, dass diese zahlungsfähig sind. Es ist daher nur folgerichtig, wenn der Staat durch öffentliche Bekanntmachung und Wirtschaftsauskunfteien durch Weiterverarbeitung derselben Daten ex ante des Vertragsschlusses potenziellen Kooperationspartnern die Möglichkeiten bereiten, sich über die finanzielle Situation des Gegenübers zu informieren. Die unter dem alten Datenschutzrecht entstandene Verarbeitungspraxis kann indes seit Geltung der DSGVO nicht uneingeschränkt beibehalten werden, weil ihre Ausgestaltung nicht rechtmäßig ist.
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- *)Doktorand, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsinformatik an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg; Prüfungsassistent bei der Treuhand Weser-Ems GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg. Der Aufsatz stellt eine Zusammenfassung eines kürzlich veröffentlichten Buchs des Autors dar.
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