ZVI 2019, 291

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2019 AufsätzeMarkus Lüdtke* / Kristina Schulz**

Das dingliche Wohnungsrecht am eigenen Grundstück als wirksames Immobilien-Verwertungshindernis?

Die eigene Wohnimmobilie vor dem Zugriff potentieller Gläubiger zu schützen, ist ein verständliches Interesse. Andererseits handelt es sich bei Grundvermögen häufig um den wesentlichen und werthaltigsten Vermögensgegenstand eines Schuldners, der maßgeblich zur Gläubigerbefriedigung beitragen kann. In der Beratungspraxis sog. „asset protection“ wird teilweise das dingliche Wohnungsrecht am eigenen Grundstück als wirksamer Schutz propagiert.
Ausgehend davon, dass ein dingliches Wohnungsrecht zu Gunsten des Schuldners im Grundsatz unpfändbar und damit nicht massezugehörig ist (dazu unter I 1) und dass die Bestellung eines dinglichen Wohnungsrechts auch am eigenen Grundstück ohne Nachweis eines berechtigten Interesses zulässig ist (dazu unter I 2), könnte es durchaus ein effektives Verwertungshindernis für das eigene Wohnhaus darstellen. Der Schuldner könnte sich mit dem Wohnungsrecht die Vorteile der weiteren Immobiliennutzung sichern und gleichzeitig die Verwertung seines Grundstücks erheblich erschweren. Vor diesem Hintergrund stellt sich für den Insolvenzverwalter die Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen er gegebenenfalls eine Löschung des Wohnungsrechts herbeiführen oder jedenfalls einen Wertersatz zu Gunsten der Insolvenzmasse durchsetzen kann (dazu unter II und III).
*
*)
Rechtsanwalt, Betriebswirt (WA), Insolvenzverwalter, Partner der Sozietät Johlke Niethammer & Partner, Hamburg
**
**)
Rechtsanwältin bei Johlke Niethammer & Partner, Hamburg

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