ZVI 2016, 304
Der Gläubiger in der Insolvenz des Bürgen
Uneingeschränkte Anmeldung der Bürgschaftsforderung zur Tabelle trotz (noch) nicht fälliger Hauptschuld?
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- *)Dr. iur., Rechtsanwalt/Steuerberater/Betriebswirt (IWW)/Fachanwalt für Insolvenzrecht, Partner in der Kanzlei Brinkmann & Partner Rechtsanwälte, Steuerberater, Insolvenzverwalter, Hamburg
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- **)Rechtsanwältin in der Kanzlei Brinkmann & Partner Rechtsanwälte, Steuerberater, Hamburg
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