ZVI 2010, 291

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2010AufsätzeDenise Wiedemann*

Zwangsvollstreckung versus Sozialrecht – Die Berücksichtung von Unterhaltsleistungen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft bei der Arbeitseinkommenspfändung

Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz IV“, Gesetz v. 24.12.2003, BGBl I, 2954) wurde die Grundsicherung für Arbeitssuchende novelliert und in diesem Zuge das Rechtsinstitut der Bedarfsgemeinschaften geschaffen (BT-Drucks. 15/1516, S. 52). Damit erzeugte der Gesetzgeber eine finanzielle Einstandspflicht in neuer Dimension, und zwar neben der bürgerlich-rechtlichen Unterhaltspflicht. Parallelregelungen wurden in anderen Gesetzen nicht geschaffen. So ergibt sich bei der Zwangsvollstreckung in Arbeitseinkommen nicht eindeutig, ob und inwiefern die „neuen“ Unterhaltsleistungen bei der Bemessung der Pfändungsfreigrenzen einzustufen sind.
*
Dipl.-Rechtspflegerin (FH), Leipzig

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