ZVI 2008, 331

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2008AufsätzeWerner Schäferhoff*

Das Insolvenzgericht als besonderes Vollstreckungsgericht – eine Odyssee

Im Zusammenhang mit laufenden, bevorstehenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahren ist häufig über Vollstreckungsverbote, über die Pfändbarkeit von Vermögensgegenständen, über deren Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse oder über die Reichweite der Abtretung nach § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO zu entscheiden. Solche Streitigkeiten können zwischen allen Beteiligten (Schuldner, Insolvenzverwalter, Insolvenzgläubiger, Massegläubiger, Neugläubiger) entstehen. Es ist nicht immer einfach herauszufinden, welches Gericht jeweils zur Entscheidung berufen ist. In Betracht kommt die Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts, des Prozessgerichts oder des Insolvenzgerichts, das dann als „besonderes Vollstreckungsgericht“ tätig wird. Die nachfolgenden Ausführungen sollen zeigen, dass die hierzu bestehenden Bestimmungen lückenhaft, merkwürdig konturenlos und für die Verfahrensbeteiligten schlicht nicht mehr nachvollziehbar sind.
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Richter am Amtsgericht, Dresden

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