ZVI 2007, 401

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2007AufsätzeJohannes Holzer*

Die Offenlegung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften nach Eröffnung desInsolvenzverfahrens

Kapitalgesellschaften und ihre vertretungsberechtigten Organe sind verpflichtet, regelmäßig die Jahresabschlüsse offen zu legen. Im Insolvenzfall kann dies Probleme bereiten; unklar ist vor allem, ob und gegebenenfalls welche Verpflichtungen der Insolvenzverwalter in diesem Zusammenhang zu erfüllen hat. Der folgende Beitrag skizziert die Problematik und gibt Lösungshinweise für die Praxis.
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Dr. iur., Richter am LG, zurzeit Budesministerium der Justiz, Berlin

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