ZVI 2004, 442

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 AufsÄtzeWolfgang Roth* / Ulrich Karpenstein**

Verfassungsrechtliche Probleme einer Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens

Seit geraumer Zeit wird über die Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens einschließlich der hierbei zu beachtenden verfassungsrechtlichen Grenzen diskutiert. Dazu liegt seit Februar 2003 ein im Auftrag des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes e. V. (DGVB) erstelltes Rechtsgutachten vor. Vor diesem Hintergrund werden nachfolgend die Vorschläge des DGVB analysiert (unter I.), deren Verfassungskonformität hinterfragt (unter II. – III.) sowie auf gemeinschaftsrechtliche Bedenken aufmerksam gemacht (unter IV.).***)

Inhaltsübersicht

  • I. Der Vorschlag des DGVB für eine Reform des Gerichtsvollzieherwesens
    • 1. Vorschläge des DGVB bezüglich eines geänderten Status der Gerichtsvollzieher
      • 1.1 Freies Gerichtsvollziehersystem
      • 1.2 „Gebührenbeamte“ des mittleren Dienstes
      • 1.3 Anlehnung an die Bundesnotarordnung
    • 2. Erweiterung des Aufgabenbereichs insbesondere auf das vorgerichtliche Mahn- und Inkassowesen
  • II. Vereinbarkeit mit Art. 33 Abs. 4 GG
    • 1. Der beamtenrechtliche Funktionsvorbehalt
      • 1.1 Art. 33 Abs. 4 GG als zwingendes Verfassungsrecht
      • 1.2 Ausübung „hoheitsrechtlicher Befugnisse“
      • 1.3 „Als ständige Aufgabe“
    • 2. Rechtsfolge des Funktionsvorbehalts
      • 2.1 Übertragung auf Angehörige des öffentlichen Dienstes in öffentlich-rechtlichem Dienst- oder Treueverhältnis
      • 2.2 Beamtentätigkeit als Regelfall
        • 2.2.1 Abgrenzung von Regel- und Ausnahmefall anhand zahlenmäßigen Vergleichs?
        • 2.2.2 Vorgabe einer Regel als Rechtfertigungszwang für Abweichungen
          • 2.2.2.1 Staatsferne Tätigkeiten
          • 2.2.2.2 Privatisierungstrend als solcher keine Rechtfertigung
          • 2.2.2.3 Gewinnung qualifizierten Personals
    • 3. Zwischenergebnis
      • 3.1. Echte Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens
      • 3.2 Gerichtsvollzieher als Gebührenbeamte
      • 3.3 Gerichtsvollzieher als Träger eines öffentlichen Amtes
  • III. Kompetenz- und grundrechtliche Grenzen zulässiger Aufgabenübertragung an Gerichtsvollzieher
    • 1. Prinzipielle Unzulässigkeit staatlicher Erwerbswirtschaft
      • 1.1 Kompetenzordnungsmäßige und grundrechtliche Grenzen wirtschaftlicher Betätigung des Staates
      • 1.2 Kein Kompetenztitel für staatliche Erwerbswirtschaft
    • 2. Prinzipielle Zulässigkeit sozialwirtschaftlicher Betätigung und Notwendigkeit ihrer Rechtfertigung als Grundrechtseingriff
      • 2.1 Rechtfertigung staatlicher Monopole
      • 2.2 Grundrechtseingriff durch staatliche Konkurrenz
    • 3. Gerichtsvollzieherzuständigkeit für das außergerichtliche Inkassowesen als unzulässige erwerbswirtschaftliche Betätigung
      • 3.1 Fiskalische Zielsetzung des DGVB-Vorschlags
      • 3.2 Unzulässigkeit fiskalischer Zielsetzung des außergerichtlichen Inkassos
    • 4. Gerichtsvollzieherzuständigkeit für das außergerichtliche Inkassowesen als nicht gerechtfertigte sozialwirtschaftliche Betätigung
      • 4.1 Eingriff in die Berufsfreiheit der privaten Inkassounternehmen
        • 4.1.1 Staatlicher Wettbewerb als Eingriff in die Berufsfreiheit
        • 4.1.2 Außergerichtliches Inkasso der Gerichtsvollzieher als verzerrender Wettbewerb
      • 4.2 Keine verfassungsrechtliche Rechtfertigung wegen Nähe zum öffentlichen Dienst
        • 4.2.1 Beschränkung der Berufsfreiheit bei dem öffentlichen Dienst nahen Berufen
        • 4.2.2 Begrenzung der Sonderstellung auf die dem öffentlichen Dienst nahen Tätigkeiten
        • 4.2.3 Außergerichtliches Mahnwesen keine staatliche oder staatsnahe Tätigkeit
      • 4.3 Keine Rechtfertigung des Eingriffs in die Berufsfreiheit der privaten Inkassounternehmen zwecks Bekämpfung missbräuchlichen Verhaltens
        • 4.3.1 Fehlende Eignung
        • 4.3.2 Fehlende Erforderlichkeit
        • 4.3.3 Angemessenheit
  • IV. Europarechtliche Bedenken
  • V. Ergebnisse
*
*)
Priv.-Doz. Dr. iur. LL.M. (Michigan), Rechtsanwalt, Kanzlei Sellner Dahs & Widmaier, Bonn
**
**)
Dr. iur., Rechtsanwalt, Kanzlei Sellner Dahs & Widmaier, Berlin/Brüssel

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