ZVI 2002, 239

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2002 AufsÄtzeUlrich Winter*

Die Anwendung der Altfallregelung nach Verkürzung der Abtretungslaufzeit im Rahmen des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes (InsOÄndG)

Zum 1. Dezember 2001 ist eine Änderung der Insolvenzordnung in Kraft getreten, die die Wohlverhaltensperiode von sieben auf sechs Jahre verkürzt – bei Vorverlegung des Beginns Abschluss auf den Termin der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Zuvor gab es eine Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf fünf Jahre lediglich für Altfälle, die bereits zwei Jahre vor In-Kraft-Treten der Insolvenzordnung überschuldet waren. Ob die Neuregelung zum Dezember 2001 die „alte“ Übergangsregelung außer Kraft setzt, ist umstritten. Gundlach/Frenzel/Schmidt haben dies bejaht (ZVI 2002, 141; vgl. auch AG Düsseldorf ZVI 2002, 170 m. krit. Anm. Mäusezahl). Der Verfasser stellt sich dem entgegen.
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Schuldnerberater beim Jugend- u. Sozialamt der Stadt Frankfurt/Main

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