ZVI 2023, 283

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2023 AufsätzeThomas Reck*

Gehen Sie über Los und ziehen Sie mindestens 200,01 € ein

In einem Beschluss vom 24. 11. 2022 hat der BGH (ZVI 2023, 231) zu den Anforderungen an die Beschwer – und damit auch die Zulässigkeit – bei der Beschwerde eines Insolvenzgläubigers gegen einen Vergütungsbeschluss Stellung genommen. Danach ist für die Beschwer die im Erfolgsfall anzunehmende Erhöhung der Quote des Beschwerdeführers maßgeblich. Mit anderen Worten: Der Beschwerdeführer muss nach § 64 Abs. 3 InsO, § 567 Abs. 2 ZPO bei einer begründeten Beschwerde im Rahmen der Ausschüttung eine um mindestens 200,01 € höhere Zahlung erlangen. In diesem Beitrag wird betrachtet, welche Auswirkungen die Entscheidung des BGH auf die Vergütungsfestsetzung in der Privatinsolvenz hat. Dabei werden auch die Formalisierung des Verfahrens durch Rechtsmittelbelehrungen und Anforderungen an die Internetveröffentlichung einbezogen.
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Assessor, Bremen

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