Durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. 12. 2020 und durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) vom 22. 12. 2020 wurde die InsO teils rückwirkend zum 1. 10. 2020, teils zum 31. 12. 2020/1. 1. 2021 erheblich geändert. In dem für natürliche Personen relevanten Bereich sind neben der Verkürzung der Abtretungsfrist die Einführung und Erweiterung von Obliegenheiten in der Wohlverhaltensperiode sowie ein Verfahren für die Bestimmung des fiktiven pfändbaren Einkommens bei selbstständiger Tätigkeit zu nennen. Außerdem erfolgte nach langer Diskussion eine Erhöhung der Vergütungssätze in der InsVV. Angesichts diverser Änderungen während der Gesetzgebungsverfahren und der Aufteilung auf zwei verschiedene Gesetze handelt es sich dabei um ein komplexes Regelungsgefüge. Nachfolgend werden die wichtigsten Änderungen für Verfahren natürlicher Personen zusammenfassend vorgestellt, verbunden mit einer Betrachtung der Auswirkungen und Umsetzung im Verfahren.