ZVI 2021, 246

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2021 AufsätzeMatthias Butenob*

Vom Fehlgebrauch der Rücknahmefiktion – oder: Der § 305 Abs. 3 InsO gehört abgeschafft!

Der Ausgangspunkt der Rücknahmefiktion des § 305 Abs. 3 InsO ist auf den ersten Blick verständlich und nachvollziehbar: Wer keinen vollständigen (Verbraucher-)Insolvenzantrag abgibt und diesen auch nach Aufforderung des Gerichts nicht ergänzt, muss sich so behandeln lassen, als hätte er gar keinen Insolvenzantrag gestellt. Dieser gilt als zurückgenommen. Die Praxis zeigt jedoch, dass die Rücknahmefiktion vielfach nicht fehlerfrei eingesetzt wird. Der Fehlgebrauch ist keine Bagatelle.
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*)
Ass. iur.,Vorstandsmitglied Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg e. V.; Leitung Schuldnerberatung BA Hamburg-Eimsbüttel, Straffälligen- und Gerichtshilfe; der Beitrag gibt die persönliche Auffassung des Verfassers wieder.

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