ZVI 2021, 246
Vom Fehlgebrauch der Rücknahmefiktion – oder: Der § 305 Abs. 3 InsO gehört abgeschafft!
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- *)Ass. iur.,Vorstandsmitglied Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg e. V.; Leitung Schuldnerberatung BA Hamburg-Eimsbüttel, Straffälligen- und Gerichtshilfe; der Beitrag gibt die persönliche Auffassung des Verfassers wieder.
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