ZVI 2017, 260
Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO gegen die Zwangsvollstreckung aus dem Eröffnungsbeschluss
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- *)LL.M. (Columbia), Referendar am Hanseatischen OLG und Doktorand am Lehrstuhl von Prof. Dr. Heribert Hirte, LL.M. (Berkeley), MdB
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