ZVI 2017, 253
„Verbraucherinsolvenzstrafrecht“
Die mit der Zahlungsunfähigkeit einhergehende Krisensituation führt bei der Insolvenz natürlicher Personen ebenso wie bei Unternehmensinsolvenzen zu einer erhöhten Strafbarkeitsanfälligkeit. Dies beruht zum einen darauf, dass außerhalb der Krise neutrale Verhaltensweisen in der Krise strafbar werden. Zum anderen führt die besondere Krisensituation zu einem Spannungsfeld von verschiedenen, letztlich nicht mehr in Deckung zu bringenden Interessen der Beteiligten. In der Verbraucherinsolvenz ergeben sich weitere Besonderheiten. Systematisch ist die Verbraucherinsolvenz in die Insolvenz natürlicher Personen eingegliedert. Zum Teil ergeben sich aus dem ursprünglichen Zuschnitt des Insolvenzstrafrechts auf Unternehmen Probleme mit der rechtlichen Einordnung und Würdigung der mit der Verbraucherinsolvenz einhergehenden Delinquenz. Der plakative Aufsatztitel soll zum Ausdruck bringen, was der Aufsatz versuchen will: Die Besonderheiten der Delinquenz in und um die Verbraucherinsolvenz zusammenfassend darzustellen. Nicht Gegenstand der Ausführungen soll sein, welche Auswirkungen derartige oder andere Straftaten auf das Insolvenzverfahren und damit insbesondere auf die Frage der Restschuldbefreiung haben können.
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- *)Dr. iur., LL.M. (Osnabrück), Staatsanwalt in der Staatsanwaltschaft Oldenburg, dort in der Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen. Die im Aufsatz wiedergegebenen Auffassungen stellen nicht die dienstliche Ansicht, sondern die private Meinung des Verfassers dar.
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