Beth (ZInsO 2012, 316) hat in seinem Aufsatz im Jahr 2012 festgestellt, dass für immer mehr Personen eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird. Derzeit sind die Fallzahlen bei den Betreuungsgerichten indes rückläufig). Ohne empirische Zahlen liefern zu können, ist in der Praxis tatsächlich festzustellen, dass vermehrt Anträge von Schuldnern gestellt werden, für die ein rechtlicher Betreuer bestellt ist. Da sich in diesen Fällen das Insolvenzrecht mit dem Betreuungsrecht verzahnt, fehlt es häufig sämtlichen Beteiligten an einer umfassenden Rechtskenntnis, so dass die Verfahren von gegenseitigen Unsicherheiten geprägt sind. Insbesondere stellen sich immer wieder die Fragen, ob und wann eine betreuungsgerichtliche Genehmigung erforderlich ist und von wem die Wissenserklärungen unterschrieben werden müssen. Im folgenden Beitrag sollen die rechtlichen Probleme systematisch aufgearbeitet werden, die sich im Rahmen der Antragstellung eines Schuldners ergeben können, für den ein rechtlicher Betreuer bestellt ist.