ZVI 2015, 239

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2015AufsätzeDaniel Blankenburg*

Versagung der Stundung bei deliktischen Forderungen

Neben der Frage, ob die Sperrfristrechtsprechung – auch Nachwirkungsrechtsprechung genannt – nach der Reform des Restschuldbefreiungsverfahrens noch aufrechterhalten werden kann, stellt sich die gleiche Frage für die sog. Vorwirkungsrechtsprechung. Ein Unteraspekt dieser Rechtsprechung betrifft die Frage, wie mit Verfahren umzugehen ist, in denen gem. § 302 InsO ausgenommene Forderungen angemeldet wurden. Im Folgenden wird untersucht, ob an der zu diesem Themenkomplex ergangenen Rechtsprechung noch festgehalten werden kann bzw. wie die Kriterien ggf. auszudifferenzieren sind.
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Dr. iur., Richter am AG, Hannover

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