Der Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist formgebunden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann auf der Grundlage der insolvenzrechtlichen Verordnungsermächtigung entsprechende Formulare erstellen, die dann verbindlich zu nutzen sind. Die bisherigen Formulare stammen aus dem Jahr 2002 und damit aus den Anfangszeiten der Insolvenzordnung. Die langjährige praktische Nutzung hat vielfachen Verbesserungs- und Anpassungsbedarf aufgezeigt. Mit der Reform der Verbraucherentschuldung durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15.7.2013 hat sich aufgrund der geänderten Verfahrensabläufe weiterer Änderungsbedarf ergeben. Diesem musste das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz aus rechtlichen Gründen zum 1.7.2014 nachkommen. Der vorgelegte Entwurf beschränkt sich aber im Wesentlichen auf die gesetzlich unbedingt notwendigen Formularänderungen. Im Vorfeld war die Praxis zu den Entwürfen angehört worden und hat in vielen Ländern aufgrund der praktischen Erfahrungen zahlreiche Anregungen zur Verbesserung gegeben. Diese sind in dem jetzt vorgelegten Entwurf des Ministeriums nur in einigen wenigen Teilen berücksichtigt worden. So ist eine Chance vertan worden, die Formulare weiter an die Notwendigkeiten und Bedürfnisse der Praxis anzupassen.