Der Deutsche Bundestag hat in der 270. Plenarsitzung am 16.5.2013 in 2. und 3. Lesung das „Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte“ (BT-Drucks. 17/13535) verabschiedet. Mittlerweile hat das Gesetz auch den Bundesrat passiert, und zwar am 7.6.2013. Die wesentlichen Teile des Gesetzes werden zum 1.7.2014 in Kraft treten. Das zentrale Ziel der Reform, nämlich die Ermöglichung eines unternehmerischen Neustarts nach drei Jahren, muss vorerst als gescheitert gelten. Dem Schuldner, dessen Erwartungen an die Reform enttäuscht wurden, kommt allerdings eine politische Initiative der EU-Kommission vom 12.12.2012 zugute, die in der deutschen Fachöffentlichkeit bisher weitgehend unbeachtet geblieben ist. Dabei haben die Pläne der Kommission für das deutsche Insolvenzrecht Auswirkungen, die nicht mehr und nicht weniger als einen Paradigmenwechsel bedeuten. Der Beitrag setzt sich kurz mit dem Beschluss des Bundestages auseinander und geht dann auf die Pläne der EU-Kommission und deren Auswirkungen auf die deutsche Insolvenzkultur ein.