Am 18.1.2012 hat das Bundesministerium der Justiz den Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen vorgelegt und um Stellungnahme zum Referentenentwurf gebeten. Das Bundesjustizministerium erhofft sich von den Stellungnahmen zum Entwurf insbesondere Beiträge zur Frage, ob die im Entwurf enthaltene Mindestbefriedigungsquote von 25 % sowie die vorgeschlagenen Zeitpunkte für die Erteilung einer vorzeitigen Restschuldbefreiung geeignet sind, den bezweckten Ausgleich zwischen den Interessen der Schuldner, der Gläubiger und der Landesjustizverwaltungen herbeizuführen, und ob mit der vorgesehenen Mindestbefriedigungsquote von 25 % das Ziel des Koalitionsvertrages erreicht werden kann, eine zweite Chance zu eröffnen oder ob die Mindestbefriedigungsquote hierfür niedriger angesetzt werden sollte, z.B. 15 % nach 3 Jahren. Stellungnahmen, z.B. des deutschen Richterbundes (Nr. 10/12) und von Grote/Pape (ZInsO 2012, 409), Frind (ZInsO 2012, 475), Jacobi (InsbürO 2012, 123, 124), Stephan (
ZVI 2012, 85), Jäger (
ZVI 2012, 142), Beck (
ZVI 2012, 223) und vielen anderen liegen zwischenzeitlich vor (vgl. insbesondere die umfassenden und fundierten Beiträge in der Festschrift für Guido Stephan, ZVI 4/2012).