ZVI 2011, 241

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2011AufsätzeAngela Weber* / Pamela Wellmann** / Dieter Zimmermann***

Die Anordnung befristeter Unpfändbarkeit eines Kontos nach § 833a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO-2010

Ein Plädoyer zur stärkeren Nutzung dieser Schuldnerschutz-Variante, die vom 1.1.2012 an in § 850l ZPO-2012 geregelt sein wird

Von der gesetzlichen Neuerung, die Vollstreckung in ein Konto generell beschränken zu können, erhoffte sich der Gesetzgeber eine gravierende Entlastung insbesondere für Drittschuldner und Justiz. Nach dem ersten Anwendungsjahr sind allerdings erst wenige Entscheidungen zu § 833a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO-2010 bekannt geworden. Bei den zuständigen Vollstreckungsgerichten gehen einerseits offenbar nur wenige Anträge ein. Andererseits wird eine möglichst sichere Prognose im Hinblick auf die zukünftige Unpfändbarkeit der zu erwartenden Geldeingänge auf dem Schuldnerkonto für notwendig erachtet. Auch wird zum Teil die These vertreten, der Schuldnerschutz sei durch den automatisch gewährleisteten Sockelpfändungsschutz auf jedem P-Konto ausreichend gewährleistet.
*
Bankbetriebswirtin, Schuldnerberaterin beim Jobcenter Landkreis Heilbronn
**
Juristin, Referentin in der Gruppe Kredit und Entschuldung der Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf
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Dr. iur., Professor für Recht am Fachbereich Sozialarbeit/Sozialpädagogik der EH Darmstadt

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