ZVI 2011, 241
Die Anordnung befristeter Unpfändbarkeit eines Kontos nach § 833a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO-2010
Ein Plädoyer zur stärkeren Nutzung dieser Schuldnerschutz-Variante, die vom 1.1.2012 an in § 850l ZPO-2012 geregelt sein wird
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- Bankbetriebswirtin, Schuldnerberaterin beim Jobcenter Landkreis Heilbronn
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- Juristin, Referentin in der Gruppe Kredit und Entschuldung der Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf
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- Dr. iur., Professor für Recht am Fachbereich Sozialarbeit/Sozialpädagogik der EH Darmstadt
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