ZVI 2006, 265
Beratungshilfe für das außergerichtliche Insolvenzverfahren
Zum Zumutbarkeitsbegriff des § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG
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- *)Dipl.-Sozialarbeiter rBSA, ehrenamtlich Vorsitzender des Vereines „Pro In So – Professionelle Innovative Sozialarbeit e. V.“ in Ratingen und hauptberuflich Leiter der „AWO Schuldnerberatung Leverkusen“. Beide Stellen sind als gemeinnützig und geeignet für die Beratung/Unterstützung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO anerkannt.
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- **)Diplomlandwirt und Jurist, Anerkannte Stelle für Verbraucherinsolvenzberatung Xanten.
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