ZVI 2005, 357

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 AufsÄtzeThomas Fischer*

Die Obliegenheit zur Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens bei Unterhaltspflicht aus dem Blickwinkel der Unterhaltsberechtigten

In seinem viel beachteten Urteil vom 23. 2. 2005 – XII ZR 114/03, ZVI 2005, 188 – hat der BGH festgestellt, dass ein Unterhaltsschuldner unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet ist, die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens und die Erteilung von Restschuldbefreiung zu beantragen, um seine unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit zu erhöhen oder überhaupt erst herzustellen. Diese auf den ersten Blick für die Unterhaltsberechtigten erfreuliche Verpflichtung kann sich durchaus auch zu Lasten der Unterhaltsberechtigten auswirken, wie im folgenden Beitrag anhand des vom BGH zu entscheidenden Falls aufgezeigt wird.
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Rechtsanwalt, LL.M. (Maastricht), Essen

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