ZVI 2004, 377

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 AufsÄtzeStephan A. Schoppe*

Nachhaftung für Deliktforderungen im Anschluss an das Restschuldbefreiungsverfahren

Am 1. Januar 1999 wurde die Insolvenzordnung und damit einhergehend die Möglichkeit der Restschuldbefreiung eingeführt. Da die sogenannte Wohlverhaltensphase mindestens fünf Jahre umfasst, werden in diesem Jahr die ersten Personen ihrer Schulden ledig. Deliktsgläubiger können jedoch nicht darauf hoffen, ihre Forderungen sofort im Anschluss zu realisieren. Hiergegen spricht bereits in tatsächlicher Hinsicht, dass am Ende eines idealtypischen Insolvenzverfahrens keine pfändbaren Vermögensgegenstände mehr vorhanden sind und die dem Schuldner in der Wohlverhaltensphase zustehenden unpfändbaren Bezüge dem Konsum dienen. Der Verfasser führt nachfolgend aus, dass darüber hinaus auch in rechtlicher Hinsicht eine Vollstreckung unmittelbar aus dem Tabellenauszug nicht möglich ist, wobei dieses Ergebnis im Kontext mit den Mechanismen der Nachhaftung dargestellt wird.
*
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Rechtsanwalt, M. B. A. (Cardiff), Reimer Thies, Hamburg

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