ZVI 2003, 320

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2003 AufsÄtzeAxel Becker*

Die ertragsteuerliche Behandlung des Sanierungsgewinns

Hinweise für den Praktiker

Die Streichung der Steuerbefreiung für Sanierungsgewinne (§ 3 Nr. 66 EStG) war in letzter Zeit verstärkt in die Kritik geraten. Es hieß, die Steuerpflicht behindere außergerichtliche Sanierungen und führe dazu, dass an sich mögliche Insolvenzplanverfahren nicht durchgeführt würden, wenn keine steuerlichen Verlustvorträge vorhanden seien.1 Die Finanzverwaltung hatte das Problem zunächst schlicht ignoriert oder als nicht vorhanden angesehen, eine einheitliche Verfahrensweise war nicht erkennbar. Vielmehr war es von der Einstellung einzelner Entscheidungsträger in den Finanzämtern oder Oberfinanzdirektionen abhängig, ob Sanierungen trotz eines entstehenden steuerpflichtigen Sanierungsgewinns erfolgreich durchgeführt werden konnten. Nach einer Umfrage der Bund-Länder Arbeitsgruppe „Insolvenzrecht“2 unter 68 Verwaltern sollen von diesen in 270 (!) Fällen wegen der Steuerlast auf den Sanierungsgewinn Sanierungen nicht in Angriff genommen worden sein. Dies hat die 73. Justizministerkonferenz im Juni 2002 zum Anlass genommen, die Finanzministerien eindringlich zu einer Lösung des Problems aufzufordern.3 Im März 2003 ist nun endlich eine Regelung gefunden.4 Ende gut – alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich ist die Regelung besser als der bisherige Zustand. Sie zeigt aber auch – wie so oft im deutschen Steuerrecht – den Drang, jeden Einzelfall lösen zu wollen und stellt einmal mehr unter Beweis, dass die Finanzverwaltung im Zweifel eher zu profiskalischem Verhalten neigt. Der Autor stellt unter dem Blickwinkel seiner Tätigkeit in der Verwaltung und der dabei gesammelten Erfahrungen dar, wie die Regelungen in der Praxis umzusetzen sind und zeigt verbliebene Probleme auf.
*
*)
Dipl.-Finw. (FH) , Bone
1
1)
Vgl. z. B. Graf-Schlicker, ZIP 2002, 1166.
2
2)
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Insolvenzrecht“ war auf Grund eines Beschlusses der 70. Justizministerkonferenz vom Juni 1999 unter dem Vorsitz des Landes Nordrhein-Westfalen eingesetzt worden, um die Probleme der praktischen Anwendungen und die Schwachstellen des neuen Insolvenzrechts aufzuzeigen. Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe ist auf der Internetseite des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.jm.nrw.de veröffentlicht.
3
3)
Der Beschluss ist auf der Internetseite des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.jm.nrw.de veröffentlicht.
4
4)
BMF-Schreiben vom 27. 3. 2003 – IV A 6 – S 2140 – 8/03 –, BStBl. I 2003, 240, sowie ZVI 2003, 190.

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