Verfahrensbeteiligte Gläubiger und Schuldner
1 in Insolvenzverfahren haben ein starkes Informations- und Kommunikationsbedürfnis. Es geht um ihre persönlichen und wirtschaftlichen Interessen, nicht selten auch um existentielle Belange. Die Beteiligten wollen und müssen wissen, was in dem Insolvenzverfahren geschieht und warum es so und nicht anders geschieht.
Die Abläufe eines Insolvenzverfahrens sind ihnen dabei häufig ebenso wenig bekannt wie die insolvenzrechtlichen Terminologien. Allzu schnell reden deshalb die Insolvenzprofis wie die Verwalter oder die gerichtlichen Berufsträger und die betroffenen Schuldner und Gläubiger aneinander vorbei. Hier sollte mehr und besser erklärt werden. Es reicht nicht, gut und professionell zu arbeiten, die Arbeit muss auch verstanden und akzeptiert werden.
Natürlich hat das Bemühen um Transparenz und Verständlichkeit auch Grenzen. Insolvenzverwaltern ist es mitunter selbst bei gutem Willen schon in mittelgroßen Verfahren nicht mehr möglich, alle Anfragen und Erläuterungsansinnen zu bedienen. Und natürlich gibt es auch überzogene Erwartungen an die Verwalter und Gerichte. Diese sollen hier außer Acht bleiben. Es geht um das Informations- und Kommunikationsbedürfnis, das Beteiligte im normalen Rahmen erwarten können. Wenn das nicht erfüllt wird, führen Unverständnis und mangelnde Informationen zu Frustrationen und leisten Narrativen Vorschub, dass die beteiligten Gläubiger und Schuldner nur Zaungäste des Verfahrens sind und die Agierenden weitgehend Freiraum haben und sie dafür auch noch gut honoriert werden.
Solche Fehlverständnisse können die Akzeptanz des Insolvenzrechts insgesamt und die Anerkennung der Insolvenzverwaltung unterminieren. Deshalb müssen alle Beteiligten ein Interesse daran haben, die Verfahren transparent und nachvollziehbar zu gestalten und die Betroffenen in den Verfahren „mitzunehmen“. Schließlich sind es auch die Gläubiger und Schuldner, die die Verfahren aus der ihnen zustehenden Masse finanzieren.
Um die Probleme genauer zu beschreiben und Wege für eine Verbesserung zu überlegen, sind zunächst die bestehenden Informations- und Kommunikationsstrukturen über die Verfahrensstufen hinweg zu analysieren.