ZVI 2023, 237
Zur Anwendbarkeit des § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO bei Falschangaben unter dem Unterhaltsvorschussgesetz
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- *)Rechtsreferendar am Hanseatischen Oberlandesgericht. Der Autor dankt Herrn RiAG Dr. Andreas Schmidt für die zahlreichen kritischen Anregungen während der Stationsausbildung, die Anlass zu diesem Beitrag gaben, sowie für die Möglichkeit zur Publikation in der vorliegenden Zeitschrift.
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