ZVI 2022, 207

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2022 AufsätzeCarsten Homann* / Andreas Rein**

Die „andere[n] gesetzliche[n] Geldleistungen für Kinder“ i. S. d. § 902 Satz 1 Nr. 5 ZPO

Oder: Kann der Gesetzgeber den Regelungsinhalt einer Vorschrift ändern, ohne es zu merken?

Das Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (PKoFoG) vom 22. 11. 2020 (BGBl I, 2466) ist zum 1. 12. 2021 in Kraft getreten. Die umfangreiche Novellierung hat viele Fragen der Praxis erledigt und leider einige neue aufgeworfen. Eine dieser Fragen ist die zur Bedeutung und Tragweite der Anfügung des Wortes „gesetzliche“ an die bisherige Formulierung „Geldleistungen für Kinder“ in der neu aufgenommenen Vorschrift des § 902 Satz 1 Nr. 5 ZPO, die der bisherigen Formulierung in § 850k Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO a. F. in Teilen, aber eben nicht vollumfänglich entspricht. Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, welche Auswirkungen dies haben kann. Bevor die neue Rechtslage betrachtet wird, soll die bisherige Rechtslage und deren Verständnis erörtert werden. Dazu erfolgt ein kurzer Exkurs zum Evaluationsbericht des Instituts für Finanzdienstleistungen. Der Beitrag schließt mit einem Fazit ab.
*
*)
Prof. Dr. iur., Fachbereich Sozialwesen, Hochschule RheinMain, Wiesbaden
**
**)
Prof. Dr. iur., Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen, Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft, Ludwigshafen. Der Autor ist seit vielen Jahren ständiger Gast des Arbeitskreises Girokonto und Zwangsvollstreckung der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV); die hier vertretene Meinung stellt seine persönliche Ansicht dar.

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