ZVI 2020, 205

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2020 AufsätzePraxedis Möhring*

Kann der Verbraucher gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts, durch die sein Antrag auf Insolvenzeröffnung als unzulässig abgewiesen worden ist, sofortige Beschwerde einlegen?

Seitdem § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15. 7. 2013 um die Worte „auf der Grundlage persönlicher Beratung und eingehender Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners“ ergänzt worden ist, wird in Rechtsprechung und Literatur gestritten, ob die Insolvenzgerichte die vom Schuldner vorgelegte Bescheinigung inhaltlich darauf überprüfen dürfen, ob die geeignete Stelle oder Person den Schuldner persönlich beraten hat. Immer mehr Insolvenzgerichte nehmen eine solche materielle Prüfungskompetenz an und weisen den Eröffnungsantrag des Schuldners als unzulässig ab, wenn die Bescheinigung vorgelegt worden ist, ohne dass eine persönliche Beratung des Schuldners oder eine eingehende Prüfung seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse stattgefunden hat. Die Verfasserin hat an anderer Stelle (ZVI 2020, 117) bedauert, dass der Bundesgerichtshof bislang keine Gelegenheit hatte, die vielen streitigen Rechtsfragen zu klären. An dieser Stelle soll der Frage nachgegangen werden, ob verfahrensrechtlich überhaupt die Möglichkeit einer Klärung durch den Bundesgerichtshof besteht.
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Richterin am Bundesgerichtshof, Karlsruhe

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