ZVI 2020, 203
Einheitliches dreijähriges Entschuldungsverfahren
Bekanntlich verlangt die Restrukturierungsrichtlinie ein dreijähriges Entschuldungsverfahren für Unternehmer. Aus vielen guten Gründen hat sich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in seinem Referentenentwurf für eine einheitliche Ausgestaltung der Verfahrensdauer bei Unternehmern und Verbrauchern entschieden. Inzwischen stockt allerdings das Gesetzgebungsverfahren. Deswegen soll hier auf einige Vorbehalte eingegangen werden.
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- *)Dr. iur., Universitätsprofessor, Göttingen
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