ZVI 2019, 210

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2019 AufsätzeThomas Reck*

Sonderkonten und Warnhinweise als Mittel gegen Untreue durch Insolvenzverwalter?

Zugleich Besprechung BGH v. 7. 2. 2019 – IX ZR 47/18, ZVI 2019, 227 (in diesem Heft)

In seinem Urteil vom 7. 2. 2019 (IX ZR 47/18, ZVI 2019, 227 (in diesem Heft)) hat sich der IX. Zivilsenat des BGH grundlegend mit der Kontoführung durch Insolvenzverwalter und der Verantwortung der Bank befasst. Danach sind Verfahrenskonten als Sonderkonten und nicht als Treuhandkonten zu führen. Die Bank ist zur Mitteilung unter dem Verdacht der Insolvenzzweckwidrigkeit stehender beabsichtigter Verfügungen an das Insolvenzgericht und, soweit vorhanden, den Gläubigerausschuss verpflichtet, um eine Genehmigung für die Ausführung der Transaktion einzuholen. Die Entscheidung des BGH ist von erheblicher Bedeutung für die Verwaltung fremden Vermögens durch Insolvenzverwalter. Sie wirft aber auch etliche Fragen auf, da ihr ein pauschaler Misstrauensverdacht anhaftet. In diesem Beitrag wird aufgezeigt, dass für ein Überwachungsszenario zwar Anleihen im Bereich des Geldwäschegesetzes möglich sind, die sich aber nicht unverändert auf die Kontrolle von Verfahrenskonten in der Insolvenzverwaltung übertragen lassen. Im Ergebnis wird ein Vorschlag zur Neufassung des § 149 InsO vorgestellt.
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Assessor, Bremen

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