ZVI 2014, 219

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2014AufsätzeKai Henning*

Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens gem. § 300 InsO n.F. – aus Schuldnersicht

Mit der Neufassung des § 300 InsO soll hinsichtlich der jetzt möglichen Verkürzung des Verfahrens auf drei Jahre die Vorgabe des Koalitionsvertrags von 2009 umgesetzt werden (Gesetzesbegründung BT-Drucks. 17/11268, S. 17). Die Dauer der persönlichen Finanzkrise des Schuldners, die zurzeit bei durchschnittlich 14 Jahren liegt (vgl. Grote/Pape, ZInsO 2013, 1433, 1434), soll so deutlich verkürzt werden. Auch eine Angleichung an die kürzeren Entschuldungszeiten unserer europäischen Nachbarn wird durch die Neuregelung angestrebt (Gesetzesbegründung BT-Drucks. 17/11268, S. 30). Die Verkürzung ist allerdings im Sinne eines Anreizsystems an eine teilweise Befriedigung der Gläubiger geknüpft, die auch über eine finanzielle Unterstützung aus dem Verwandten- und Freundeskreis des Schuldners erreicht werden soll (Gesetzesbegründung BT-Drucks. 17/11268, S. 30).
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht, Dortmund. Der Autor ist u.a. Mitglied des Insolvenzrechtsauschusses des Deutschen Anwaltsvereins und Beirat der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. Er ist seit deren Inkrafttreten im Jahre 1999 an den rechtspolitischen Diskussionen über die InsO beteiligt.

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