ZVI 2014, 214

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2014AufsätzeGuido Stephan*

Die Erwerbsobliegenheit des Schuldners ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Am 1.7.2014 werden die wesentlichen Vorschriften des „Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahren und zur Stärkung der Gläubigerrechte“ (BGBl I, 2379) vom 15.7.2013 in Kraft treten. Zu den wenigen Vorschriften des Gesetzes, die in der Fachliteratur (Grote/Pape, ZInsO 2013, 1433, 1444) als positiv bewertet wurden, gehört die durch § 287b InsO n.F. für die Dauer des eröffneten Insolvenzverfahrens eingeführte Erwerbsobliegenheit. Bislang bestand diese Obliegenheit gem. § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO in der Wohlverhaltensperiode. Im eröffneten Insolvenzverfahren bestanden für den Schuldner keine Erwerbsobliegenheiten; lediglich in Fällen, in denen dem Schuldner die Verfahrenskosten gestundet waren, bestand – mittelbar – eine solche Obliegenheit (§ 4c Nr. 4 InsO).
*
Richter a.D. (AG Darmstadt), Reinheim

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