ZVI 2014, 211

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2014AufsätzeAndreas Schmidt*

Was wird aus der Sperrfrist-Rechtsprechung des BGH?

Die Eingangsentscheidung gemäß § 287a InsO n.F.

Gem. § 287a Abs. 1 InsO n.F. stellt das Insolvenzgericht im Falle eines zulässigen Antrags auf Restschuldbefreiung fest, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten gem. § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung gem. §§ 290, 297, 298 InsO nicht vorliegen. Unzulässig ist der Restschuldbefreiungsantrag unter den Voraussetzungen des § 287a Abs. 2 InsO n.F.: Ist dem Schuldner im Rahmen eines ersten Insolvenzverfahrens innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem neuen Antrag bereits die Restschuldbefreiung erteilt worden, so ist der neue Antrag unzulässig. Wurde dem Schuldner die Restschuldbefreiung innerhalb der letzten fünf Jahre gem. § 297 InsO, also wegen einer Insolvenzstraftat, versagt, so ist sein neuer Antrag ebenfalls unzulässig. Schließlich: Wurde dem Schuldner im Rahmen eines ersten Insolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung innerhalb der letzten drei Jahre gem. § 290 Abs. 1 Nr. 5, 6, 7 InsO versagt, so ist auch dann sein neuer Antrag unzulässig. Es stellt sich die Frage, wie sich diese gesetzgeberische Neuorientierung auf die Sperrfrist-Rechtsprechung des BGH auswirkt.
*
Dr. iur., Richter am Insolvenzgericht Hamburg

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell