ZVI 2011, 197

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2011AufsätzeFlorian Menn*

Rechtsfolgen der Negativerklärung nach § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO im Insolvenzverfahren

Der Insolvenzverwalter kann dem Schuldner die Aufnahme oder Fortführung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Tätigkeit nicht untersagen, weil eine Untersagung nicht mit Art. 12 GG vereinbar wäre. Mit dem Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens vom 13.4.2007 (BGBl I 2007, 509 ff.) hat der Gesetzgeber unter anderem Absatz 2 in § 35 InsO eingefügt. § 35 Abs. 2 InsO gibt dem Insolvenzverwalter eine Rechtsgrundlage, die Haftung der Insolvenzmasse für die von dem Schuldner nach Verfahrenseröffnung aus unternehmerischer Tätigkeit begründeten Verbindlichkeiten abzuwenden. Korrespondierend mit diesem Zweck trifft den Insolvenzverwalter gleichzeitig die Erklärungspflicht, zu bestimmen, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. Gibt der Insolvenzverwalter die selbstständige Tätigkeit des Schuldners aus dem Insolenzbeschlag frei, gibt er eine sog. Negativerklärung ab. Der nachfolgende Beitrag befasst sich schwerpunktmäßig mit den Rechtsfolgen der sog. Negativerklärung. Bevor auf die Rechtsfolgen der Negativerklärung des Insolvenzverwalters allerdings eingegangen werden kann, müssen zuvor einzelne Fragen zur Berechtigung und Wirksamkeit sowie zum Zeitpunkt und Umfang der Erklärungspflicht nach § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO angesprochen werden.
*
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Donauwörth. Der Autor ist freier Mitarbeiter in der Rechtsanwaltskanzlei Herrmann & Kollegen, Donauwörth

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell