Das Verbraucherinsolvenzrecht unterliegt einer stetigen Weiterentwicklung, die getragen ist von dem sich international immer mehr durchsetzenden Bestreben, dem Schutzbedürfnis insolventer Verbraucher Rechnung zu tragen. Dies gilt insbesondere angesichts steigender Verbraucherinsolvenzzahlen. Unter bestimmten Umständen soll insolventen Privatpersonen die Chance auf einen Neubeginn ohne Schulden eröffnet werden. Zur Optimierung des Ausgleichs der widerstreitenden Interessen zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern sind in der Vergangenheit im europäischen Ausland vermehrt die gesetzlichen Grundlagen des Verbraucherinsolvenzrechts angepasst worden. Auch in Deutschland ist die Frage, wie der Ausgleich sozial gerecht gestaltet werden kann, von großer Aktualität. Sie erlangte in den vergangenen Jahren im Zusammenhang mit dem Vorhaben einer Reform der Verbraucherinsolvenz neuerlich Beachtung (so im Entwurf eines Gesetzes zur Entschuldung mittelloser Personen, zur Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Regelung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen v. 22.8.2007, BT-Drucks. 16/7416, ZVI 2007, Beilage 2 zu Heft 8). Vor dem Hintergrund der in diesem Gesetzentwurf angedachten Änderungen erscheint ein Blick auf das Verbraucherinsolvenzrecht anderer Rechtsordnungen interessant. Um einen internationalen Vergleich und eine Standortbestimmung für Deutschland zu ermöglichen, stellt der vorliegende Beitrag die Grundzüge des Verbraucherinsolvenzrechts und des Restschuldbefreiungsverfahrens in einer Reihe europäischer und außereuropäischer Staaten dar. Darüber hinaus kommt der Kenntnis entsprechender Regelungen im Ausland in der Praxis stärkere Bedeutung zu, weil mit wachsender Mobilität der Schuldner auch Verbraucherinsolvenzen mit Auslandsbezug zunehmen.