ZVI 2008, 244
Pfändbarkeit von Urlaubsvergütungen
Der Aufsatz beschäftigt sich mit der Pfändbarkeit von Leistungen, die urlaubsbedingt an Arbeitnehmer gezahlt werden. Dabei geht die Verfasserin davon aus, dass es bei dieser Frage weniger auf die rechtliche Konstruktion der Urlaubsleistungen, als auf den Zweck des Urlaubes und der jeweiligen Leistungen ankommt. Dieser wurde durch die neuere Rechtsprechung des EuGH deutlicher ausgeprägt, so dass nun im Anschluss an die neuere BAG-Judikatur die Urlaubsvergütung und die Urlaubsabgeltung ihre pfändungsrechtliche Sonderstellung verloren haben und als Einkommen gem. § 850c ZPO pfändbar sind. Dagegen kommt dem Urlaubsgeld gem. § 850a Nr. 2 ZPO diese Sonderstellung zu, die nur dann verloren geht, wenn die Höhe des Urlaubsgeldes den Rahmen des Üblichen deutlich übersteigt. In den Entgeltabrechnungen ist daher deutlich zwischen Urlaubsvergütung und Urlaubsgeld zu unterscheiden.
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- Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
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