ZVI 2008, 238
Die Konkurrenz von Gläubigern beim Zugriff auf die erweitert pfändbaren Teile des Arbeitseinkommens
Auf Antrag beim Vollstreckungsgericht besteht in verschiedenen Fällen die Möglichkeit, zu einer Erweiterung des pfändbaren Arbeitseinkommens zu gelangen. Dabei können Gläubiger in unterschiedlicher Weise miteinander konkurrieren. Der Beitrag geht für Einzel- und Gesamtvollstreckung der Frage nach, wem unter konkurrierenden Gläubigern die erweitert pfändbaren Teile des Arbeitseinkommens gebühren. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass die Pfändungserweiterungsvorschriften Wirkungen nur für Vollstreckungs- und Insolvenzgläubiger entfalten, nicht aber auch für den Zessionar. Davon betroffen sind vor allem Banken und Sparkassen, die sich künftige Bezüge zur Sicherung eines Kredits haben abtreten lassen.
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- Dr. iur., Rechtsanwalt, Partner der Sozietät Schröder Rechtsanwälte, Berlin/ Bochum/Dortmund
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