ZVI 2004, 322

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 AufsÄtzeUlrich Winter*

Sicherung des Existenzminimums im Insolvenzverfahren nach der Neuregelung der Sozialhilfe

Die Insolvenzordnung sieht die Möglichkeit einer Anhebung der Pfändungsfreigrenze vor, um das Existenzminimum zu garantieren. Da § 850 f Abs. 1a ZPO sich auf den notwendigen Lebensunterhalt nach dem BSHG bezieht, wurde mit Neuregelung der Sozialhilfe durch SGB XII und mit Einführung des sogenannten Arbeitslosengeldes II für erwerbsfähige Personen zum 1. 1. 2005 auch eine neue Fassung von § 850 f Abs. 1a ZPO notwendig. In Fachkreisen wurde sich mit dieser Neuregelung bisher weitgehend nicht befasst. Der Verfasser befürwortet eine Gesetzesergänzung des SGB II: Nicht nur Leistungen der Sozialhilfe nach dem § 17 Abs. 1 SGB XII, sondern auch Leistungen des SGB II sollten zum Schutz von erwerbsfähigen Schuldnern künftig unpfändbar sein.
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Schuldnerberater beim Jugend- u. Sozialamt der Stadt Frankfurt/Main

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