ZVI 2004, 317

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 AufsÄtzeCilly Lunkenheimer* / Dieter Zimmermann**

Reformbedarf zur Stärkung der außergerichtlichen Einigung

Dem gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren ist derzeit noch zwingend der sog. außergerichtliche Einigungsversuch als erste InsO-Verfahrensstufe vorgeschaltet. Jeder überschuldete Verbraucher muss zunächst versuchen, mit all seinen (ihm bekannten) Gläubigern eine außergerichtliche Schuldenbereinigung auf Grundlage eines Planes zu vereinbaren (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO). Das Schuldenbereinigungsplanverfahren mit der Chance auf gerichtliche Zustimmungsersetzung bildet noch immer die zweite InsO-Stufe (§§ 306-310 InsO). Diese ist jedoch seit dem 1. 12. 2001 fakultativ ausgestaltet, d. h. von der Erfolgseinschätzung des Insolvenzgerichts abhängig.
Der folgende Beitrag zeigt auf, welche Reformschritte zur Stärkung der außergerichtlichen Einigung aus Sicht der Schuldner- und Insolvenzberatung dringlich erscheinen. Im Mittelpunkt soll die Frage stehen, inwieweit die vom Bundesministerium der Justiz im Diskussionsentwurf zur Änderung der Insolvenzordnung vom 17. April 2003 vorgezeichnete Linie eines umgestalteten Einigungsversuchs mit vereinfachter Zustimmungsersetzung ergänzt werden sollte durch eine Sanktionierung von Akkordstörern, die den Einigungsprozess sabotieren.
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*)
Cilly Lunkenheimer ist Diplom-Sozialarbeiterin und führt Schuldner- und Insolvenzberatung in der Jugend- und Drogenberatungsstelle der CARITAS in Rüssselsheim durch.
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**)
Dieter Zimmermann ist als Professor für Recht am Fachbereich Soziale Arbeit der Ev. Fachhochschule Darmstadt tätig.

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